Bauwerksbuch und Gebäudesicherheit
Von der Erstprüfung bis zum Bauwerksbuch – wir dokumentieren, prüfen und begleiten die Sicherheit Ihres Gebäudes.
Das Bauwerksbuch gem. §128a der Wiener Bauordnung dient der Dokumentation sicherheitsrelevanter Bauteile sowie der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Gebäudezustands.
Das Bauwerksbuch ist für Neu- Zu- und Umbauten zu erstellen und die Registrierung durchzuführen.
Bei Bestandsgebäuden sind erstellte Bauwerksbücher bis Ende 2027 (Errichtungsjahr vor 1919) bzw. 2030 (Errichtungsjahr vor 1945) zu registrieren.
Als Ziviltechnikerbüro übernehmen wir gerne für Sie die Erstellung des Bauwerksbuchs und unterstützen Sie bei der Beurteilung der Gebäudesicherheit.
Um die Sicherheit eines Gebäudes gewährleisten zu können, muss der Zustand der Gebäudeteile ermittelt werden.
Nach Sichtung der vorhandenen Bestandsdokumenten sowie der Digitalisierung von bei der Baubehörde aufliegenden Unterlagen erfolgt eine fachliche Begehung des Gebäudes zur Erfassung der sicherheitsrelevanten Bauteile. Auf dieser Grundlage erstellen wir das Bauwerksbuch gemäß § 128a Wiener Bauordnung.
Dabei werden die prüfpflichtigen Bauteile, die erforderlichen Prüfintervalle sowie die Anforderungen an zukünftige Überprüfungen festgelegt.
Ihnen steht damit eine nachvollziehbare Grundlage für die spätere Dokumentation von Überprüfungen, Maßnahmen und festgestellten Baugebrechen zur Verfügung.
So erhalten Sie einen strukturierten Überblick über den Zustand Ihres Gebäudes, anstehende Prüfungen und erforderliche Maßnahmen – nachvollziehbar, rechtssicher und aus einer Hand.
Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne bei wiederkehrenden Überprüfungen, der Dokumentation von Maßnahmen und der Fortschreibung des Bauwerksbuches.